Hundesteuer
Die Hundesteuer ist notwendiges Übel, wenn man in Deutschland Hunde halten will. Sie variiert von Gemeinde zu Gemeinde, meist ist es auch gängige Praxis, dass die Steuer bei mehreren Hunden gestaffelt wird. Das heisst, dass man für den Zweithund schon mehr bezahlt als für den ersten.
Manche Gemeinden nehmen für alle weiteren Hunde das gleiche Geld, einige staffeln auch dort noch - natürlich aufsteigend.
Auf manchen Gemeinden ist für eine Versteuerung der Nachweis einer Hundehalterhaftpflicht-Vesicherung vorzulegen.
Der durchschnittliche Steuerbetrag liegt zwischen 25 - 100 Euro pro Hund/Jahr.
Für Hunde, die auf den Listen stehen, die sogenannten Kampfhunde (zu denen die Deutsche Dogge übrigens nicht gehört), erheben einige Gemeinden sogar eine horrende Steuer von teilweise 500 Euro pro Jahr und mehr.
Der Nutzen der Hundesteuer:
Keiner.. ausser natürlich die Gemeinden mit Geld zu versorgen, das dann aber nicht für Hunde und deren Belange ausgegeben wird.
Rechtlich gesehen ist die Hundesteuer natürlich eine Pflichtkür. Wer keine zahlt, macht sich strafbar.
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