Rechtliches rund um den Hund

 

Als Hundehalter hat mans nicht so leicht.

Was viele nicht wissen:

Rechtlich gesehen ist der Hundehalter immer schuld, oder zumindest schadensersatzpflichtig. Schon allein die Tatsache, dass wir Hunde halten, beinhaltet, dass wir ein Risiko darstellen.

 

Die Rechtslage bei der Tierhalter-Haftung:

Bei "Luxustieren": Gefährdungshaftung des Halters

Unter Luxustier verstehen die Juristen ein Tier, das nicht aus wirtschaftlichen Gründen gehalten wird, sondern lediglich aus immateriellen Erwägungen, etwa als Hobby oder Freizeitbeschäftigung, zu sportlichen Zwecken oder ganz einfach aus Liebe zum Tier. Auf die Gefährlichkeit des Tieres kommt es dabei nicht an, ebenso wenig - auch wenn der Begriff "Luxus" das vielleicht nahe legen könnte - auf seinen wirtschaftlichen Wert. 

Richtet ein solches Luxustier einen Personen- oder Sachschaden an, so haftet der Tierhalter ohne Rücksicht darauf, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht. Mit dieser verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung will der Gesetzgeber der Gefahr Rechnung tragen, die von dem oft unberechenbaren und unbeherrschbaren Verhalten eines Tieres ausgehen kann.

Bei "Nutztieren": Verschuldenshaftung des Halters  

Den Gegensatz zu den Luxustieren bilden die sogenannten "Nutztiere". Gemeint sind damit Haustiere, die - so der Gesetzeswortlaut - dem "Berufe, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalte des Tierhalters zu dienen bestimmt" sind. Darunter fallen beispielsweise das Vieh eines Landwirts, der Jagdhund des Försters, der Hütehund des Schäfers und der Deckhengst des Pferdezüchters, aber auch - wie hier - der Wachhund auf einem landwirtschaftlichen Anwesen. 

Die Zuordnung zu einer der beiden Gruppen kann dafür ausschlaggebend sein, ob und in welchem Umfang der Tierhalter im Schadensfall haftet. Anders als bei den Luxustieren gilt nämlich bei den Nutztieren die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung nicht. Hier bleibt es vielmehr bei dem allgemeinen Grundsatz, dass nur die schuldhafte Verletzung fremder Rechtsgüter zum Schadensersatz verpflichtet.

 

 

Hier noch einige Links zum Thema Hund und Recht:

 

 

Zur Beachtung: Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass
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